Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer*innen
Kündigungsschutz, Abfindung und Arbeitszeugnis
Kündigungen, Änderungskündigungen und Aufhebungsverträge bedürfen regelmäßig einer schnellen rechtlichen Prüfung. Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wir prüfen insbesondere die soziale Rechtfertigung, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats, Fragen des Sonderkündigungsschutzes, Formmängel sowie Optionen zur Erzielung einer hohen Abfindung und die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung. Arbeitszeugnisse prüfen wir auf Inhalt, Vollständigkeit und unzulässige abwertende Formulierungen.
Gehalt
Ansprüche auf Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen, Provisionen, Zuschläge oder Annahmeverzugslohn hängen häufig von Vertragsklauseln, Zielvereinbarungen, Tarifnormen und Ausschlussfristen ab. Wir prüfen Abrechnungen rechtlich und rechnerisch und machen berechtigte Forderungen außergerichtlich und gerichtlich geltend.
Abmahnung
Abmahnungen sind häufig Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Zu prüfen sind insbesondere Sachverhalt, Bestimmtheit des Vorwurfs, Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob überhaupt eine abmahnfähige Pflichtverletzung vorliegt. Wir beraten dazu, ob eine Gegendarstellung, die Entfernung aus der Personalakte oder ein bewusst zurückhaltendes Vorgehen rechtlich angezeigt ist.
Befristung
Die Wirksamkeit einer Befristung richtet sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Maßgeblich sind unter anderem das Vorliegen eines Sachgrunds, gegebenenfalls bestehende Vorbeschäftigungszeiten, die konkrete Verlängerungsgestaltung und der tatsächliche Einsatz im Betrieb. Eine Entfristungsklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags erhoben werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und das prozessuale Vorgehen und beraten Sie strategisch.
Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge enthalten häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen, variable Vergütungsregelungen, Ausschlussfristen, Versetzungsvorbehalte oder Wettbewerbsabreden. Wir prüfen die Wirksamkeit einzelner Klauseln, das Verhältnis zu Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung sowie die rechtlichen Folgen geplanter Vertragsänderungen.
Urlaub
Urlaubsansprüche werfen häufig Fragen zu Umfang, Übertragung, Verfall, Urlaubsentgelt, Urlaubserteilung und Urlaubsabgeltung auf. Hinzu kommen Konflikte bei kurzfristigen Freistellungen, Erkrankungen im Urlaub oder während der Kündigungsfrist. Wir prüfen die Rechtslage und setzen bestehende Ansprüche erforderlichenfalls im Eilverfahren oder im Hauptsacheverfahren durch.
Geschäftsführer
Bei Geschäftsführeranstellungsverträgen ist sauber zwischen Organstellung und schuldrechtlichem Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Wir beraten zu Vertragsgestaltung, Vergütung, Bonus- und Tantiemeregelungen, Wettbewerbsverboten, D&O-Fragen sowie zu Abberufung und Vertragsbeendigung. Auch die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- und Zivilgerichten wird dabei berücksichtigt.
Öffentlicher Dienst, Beamte und Konkurrentenschutz
Im öffentlichen Dienst und im Beamtenrecht gelten eigenständige Verfahrens- und Rechtsschutzstrukturen. Wir beraten zu Auswahl- und Beförderungsentscheidungen, Konkurrentenstreitigkeiten, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen und statusrechtlichen Fragen. In eilbedürftigen Konstellationen prüfen wir frühzeitig, ob vorläufiger Rechtsschutz erforderlich ist, um Rechtspositionen zu sichern.
Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Im Verkehrsrecht vertreten wir bei Haftungsfragen nach Verkehrsunfällen, in Bußgeldverfahren und bei Fahrerlaubnismaßnahmen. Im Versicherungsrecht geht es häufig um Deckungsschutz, Leistungsablehnungen, Obliegenheiten und die Regulierung von Personen- oder Sachschäden. Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Beweisfragen und die außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung.
Beratung für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte
Interessenausgleich und Sozialplan
Bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG kommt es auf frühzeitige Information, die Anforderung belastbarer Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und eine intelligente Verhandlungsstrategie an. Wir begleiten Betriebsräte als langjährig erfahrene Experten in den Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan, nötigenfalls auch als Beisitzer in einer Einigungsstelle. Zudem sorgen wir für die Einbindung des Wirtschaftsausschusses sowie externer wirtschaftlicher Sachverständiger.
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen müssen nicht nur den betrieblichen Regelungszweck passgenau und arbeitnehmerfreundlich abbilden, sondern auch mit Gesetz und Tarifvertrag vereinbar sein und vom zuständigen Gremium verhandelt werden. Wir entwerfen und verhandeln tragfähige und arbeitnehmerorientierte Regelungen insbesondere zu Arbeitszeit, KI und technischer Überwachung, mobilem Arbeiten, Datenschutz, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Urlaub und Vergütungssystemen. Dabei achten wir auf klare Verfahrensregelungen, gute Kontrollmechanismen und starke Mitbestimmung.
Einigungsstellen
Die Einigungsstelle ist häufig das zentrale Instrument zur Lösung festgefahrener Mitbestimmungskonflikte. Wir begleiten Betriebsräte bereits bei der Vorbereitung des Verfahrens, der Formulierung des Regelungsgegenstands, der Auswahl oder Ablehnung des Vorsitzes sowie bei Verfahrensabreden und Anträgen. Als Beisitzer arbeiten wir zudem auf rechtlich tragfähige und mitbestimmte, gute Regelungen hin. Nötigenfalls helfen wir dabei, Mitbestimmungsrechte auch im Spruchwege durchzusetzen.
Schulungen
Schulungen sind für eine ordnungsgemäße Amtsausübung insbesondere dann sinnvoll, wenn Inhalt und zeitlicher Zuschnitt zum konkreten Aufgabenbestand des Gremiums passen. Wir führen Grundlagenschulungen sowie betriebsbezogene Inhouse-Schulungen durch, insbesondere zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten, Verfahrensfragen, Betriebsvereinbarungen, Umstrukturierungen, Arbeitszeit, Datenschutz, KI und Arbeitsschutz. Die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG behalten wir dabei stets im Blick.
Gutachten
Für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen erstellen wir Gutachten zu kollektivarbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.
Beschlussverfahren
Im Beschlussverfahren setzen wir Beteiligungsrechte, Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie Mitbestimmungspositionen gerichtlich durch. Dies umfasst auch einstweilige Verfügungsverfahren, wenn irreversible Maßnahmen drohen oder kurzfristig Rechtsschutz erforderlich ist. Wir arbeiten mit klaren Anträgen und einer auf den jeweiligen Verfahrensgegenstand zugeschnittenen Sachverhaltsaufbereitung.
Betriebsratswahl
Wir beraten bei der Bestellung und Schulung des Wahlvorstands, bei der Prüfung der Betriebs- und Unternehmensstruktur sowie bei allen Verfahrensschritten der Wahl. Dazu gehören insbesondere Wählerliste, Wahlausschreiben, Fristenkontrolle, Briefwahl, Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung. Auch in Anfechtungs- und Nichtigkeitskonstellationen begleiten wir das Verfahren.
Arbeitszeit
Arbeitszeitregelungen betreffen regelmäßig die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Wir beraten zu Dienstplänen, Schichtsystemen, Rufbereitschaft, Überstunden, Arbeitszeiterfassung, Pausen, Arbeitszeitkonten und zur Verzahnung mit dem Arbeitszeitgesetz, Tarifrecht und Gesundheitsschutz. Ziel sind rechtlich belastbare und im Betrieb tatsächlich handhabbare Regelungen.
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz bestehen umfangreiche Beteiligungsrechte, insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung. Wir begleiten Betriebsräte bei der rechtlichen Strukturierung von Verfahren nach dem Arbeitsschutzgesetz, auch mit Blick auf psychische Belastungen, Unterweisungen, Maßnahmencontrolling und Dokumentation. Dabei wird die Schnittstelle zu § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG systematisch berücksichtigt.
Datenschutz, Transformation und Digitalisierung
Digitalisierungsvorhaben berühren häufig zugleich Datenschutzrecht, Mitbestimmung und Organisationsgestaltung. Wir beraten insbesondere bei der Einführung oder Änderung von IT-Systemen, KI-Anwendungen, Zeiterfassungs- und Ticketsystemen, Kommunikationsplattformen und Kontrolltechnologien. Im Mittelpunkt stehen Regelungen zu Zwecken, Berechtigungen, Löschfristen, Protokollierungen, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Datenschutz-Folgenabschätzung und Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Kurzarbeit
Kurzarbeit bedarf regelmäßig einer kollektivrechtlichen Grundlage und wirft Fragen zu Verteilung, Auswahl, Ankündigungsfristen, Aufstockungsleistungen und Rückkehr zur Vollarbeitszeit auf. Wir beraten Betriebsräte bei der Verhandlung entsprechender Betriebsvereinbarungen sowie bei der Kontrolle der praktischen Umsetzung im Betrieb. Dabei sind tarifliche Öffnungsklauseln und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen mitzudenken.
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