Rechtsgutachten
Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit dort, wo sich strategische Entscheidungen auf strittige Rechtsfragen stützen. Für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen erstellen wir Gutachten zu kollektivarbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen – mit dem Anspruch, die Position der Arbeitnehmerseite argumentativ tragfähig zu machen.
Typische Anlässe für ein Gutachten
Gutachten sind sinnvoll, wenn eine Entscheidung oder Verhandlungsposition auf einer strittigen Rechtsfrage beruht und die Verantwortlichen eine belastbare Grundlage für ihr weiteres Vorgehen brauchen. Typische Anlässe sind Fragen zur Reichweite tariflicher oder betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte, zu Betriebsübergang und Umstrukturierung, zu kollektivarbeitsrechtlichen Wirkungen von Restrukturierungen, zu tariflichen Geltungsbereichen und Tarifkonkurrenz sowie zu Mitbestimmungsfragen bei IT- und KI-Einführungen.
Format und Inhalt
Unsere Gutachten folgen einer klaren juristischen Struktur: Sachverhaltsdarstellung, Formulierung der Rechtsfragen, Auswertung der einschlägigen Normen und Rechtsprechung, Einordnung in Literatur und Streitstand, Ergebnis mit klarer Empfehlung. Wir legen Wert auf nachvollziehbare Begründungen, die in Verhandlungen oder Gerichtsverfahren unmittelbar anschlussfähig sind.
Vertraulichkeit und Verwendung
Gutachten werden in der Regel als vertrauliche Arbeitsgrundlage erstellt. Ob und in welchem Umfang sie gegenüber der Arbeitgeberseite offengelegt werden, entscheidet das beauftragende Gremium. Bei Bedarf konzipieren wir auch sogenannte »Kurzgutachten« für interne Entscheidungsprozesse oder ausführliche Gutachten zur Verwendung im Einigungsstellen- oder Beschlussverfahren.
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Sie benötigen eine belastbare rechtliche Einschätzung für eine strategische Entscheidung, eine Verhandlung oder ein anstehendes Verfahren? Sprechen Sie uns an. Wir klären Umfang, Frist und Struktur in einem ersten Gespräch.