Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Betriebsrat · Kollektivarbeitsrecht

Rechtsgutachten

Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit dort, wo sich strategische Entscheidungen auf strittige Rechtsfragen stützen. Für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen erstellen wir Gutachten zu kollektivarbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen – mit dem Anspruch, die Position der Arbeitnehmerseite argumentativ tragfähig zu machen.

Typische Anlässe für ein Gutachten

Gutachten sind sinnvoll, wenn eine Entscheidung oder Verhandlungsposition auf einer strittigen Rechtsfrage beruht und die Verantwortlichen eine belastbare Grundlage für ihr weiteres Vorgehen brauchen. Typische Anlässe sind Fragen zur Reichweite tariflicher oder betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte, zu Betriebsübergang und Umstrukturierung, zu kollektivarbeitsrechtlichen Wirkungen von Restrukturierungen, zu tariflichen Geltungsbereichen und Tarifkonkurrenz sowie zu Mitbestimmungsfragen bei IT- und KI-Einführungen.

Format und Inhalt

Unsere Gutachten folgen einer klaren juristischen Struktur: Sachverhaltsdarstellung, Formulierung der Rechtsfragen, Auswertung der einschlägigen Normen und Rechtsprechung, Einordnung in Literatur und Streitstand, Ergebnis mit klarer Empfehlung. Wir legen Wert auf nachvollziehbare Begründungen, die in Verhandlungen oder Gerichtsverfahren unmittelbar anschlussfähig sind.

Vertraulichkeit und Verwendung

Gutachten werden in der Regel als vertrauliche Arbeitsgrundlage erstellt. Ob und in welchem Umfang sie gegenüber der Arbeitgeberseite offengelegt werden, entscheidet das beauftragende Gremium. Bei Bedarf konzipieren wir auch sogenannte »Kurzgutachten« für interne Entscheidungsprozesse oder ausführliche Gutachten zur Verwendung im Einigungsstellen- oder Beschlussverfahren.

Häufige Fragen

Wer trägt die Kosten eines Gutachtens für den Betriebsrat?

Bei erforderlichen Gutachten zur Aufgabenerfüllung trägt der Arbeitgeber die Kosten nach § 40 BetrVG. Die Erforderlichkeit sollte sorgfältig beschlossen und begründet werden.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das hängt vom Umfang der Rechtsfragen, der Sachverhaltslage und der Dringlichkeit ab. Kurzgutachten sind oft binnen weniger Tage möglich, umfassende Gutachten nehmen mehrere Wochen in Anspruch.

Können Gutachten in Verhandlungen genutzt werden?

Ja, Gutachten eignen sich als sachliche Grundlage für Verhandlungen, als Vorlage für Beschlussverfahren oder als Argumentationshilfe in Einigungsstellen.

Bearbeitung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Beratung erfolgt durch Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjähriger Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren, betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren, Einigungsstellen und Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen.

Wir vertreten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften – nicht Arbeitgeber.

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