Arbeitszeugnis prüfen
Ein Arbeitszeugnis entscheidet häufig über Bewerbungen. Maßgeblich sind nicht nur Note und Schlussformel, sondern auch Tätigkeitsbeschreibung, Vollständigkeit, versteckte Abwertungen und das Verhältnis zur tatsächlichen Tätigkeit.
Anspruch auf ein richtiges und wohlwollendes Zeugnis
Arbeitnehmer*innen haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ein qualifiziertes Zeugnis muss Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten bewerten. Es muss wahr sein, zugleich aber das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Typische Fehler in Arbeitszeugnissen
Häufig sind Tätigkeitsbeschreibungen unvollständig, Verantwortungsbereiche zu niedrig dargestellt, Leistungsnoten verschlüsselt, Sozialverhalten lückenhaft oder Schlussformeln bewusst kühl formuliert. Auch Auslassungen können abwertend wirken, wenn in der Branche bestimmte Aussagen erwartet werden.
Strategie bei Zeugnisberichtigung
Ob eine gerichtliche Berichtigung sinnvoll ist, hängt von Beweislast, bisheriger Leistungsdokumentation, Zwischenzeugnissen, Beurteilungen und dem Verhandlungsumfeld ab. Häufig ist eine präzise außergerichtliche Gegenformulierung der bessere erste Schritt.
Zeugnis im Vergleich absichern
Bei Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträgen sollte das Zeugnis nicht nur allgemein erwähnt werden. Besser ist eine konkrete Note, eine Schlussformel und möglichst ein vom Arbeitnehmer vorzuschlagender Zeugnisentwurf, von dem nur aus wichtigem Grund abgewichen werden darf.
Häufige Fragen
Welche Zeugnisnote steht mir zu?
Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Wer eine überdurchschnittliche Bewertung verlangt, muss dafür regelmäßig Anhaltspunkte vortragen können.
Kann ich eine Schlussformel verlangen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel ist umstritten und wird restriktiv behandelt. In Vergleichen sollte sie ausdrücklich vereinbart werden.
Wann sollte ich das Zeugnis prüfen lassen?
Möglichst sofort nach Erhalt, insbesondere wenn Bewerbungen laufen oder Ausschlussfristen in Betracht kommen.
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