Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Betriebsrat · Kollektivarbeitsrecht

Schulungen für Betriebsräte

Ein gut geschulter Betriebsrat entscheidet sachgerechter, verhandelt besser und setzt Mitbestimmungsrechte effektiver durch. Wir bieten Grundlagenschulungen und betriebsbezogene Inhouse-Schulungen – bedarfsgerecht zugeschnitten auf das konkrete Gremium und dessen aktuelle Herausforderungen.

Anspruch auf Schulung und Kostenerstattung

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG sind die Mitglieder des Betriebsrats zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen, soweit die Schulungen für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Kosten trägt nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der Betriebsrat durch Beschluss; eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, die Anzeige der Teilnahme jedoch geboten.

Erforderlichkeit bedeutet, dass die Schulungsinhalte für die Arbeit des Gremiums im aktuellen oder absehbaren Aufgabenfeld konkret nutzbar sein müssen. Für Grundlagenschulungen nach der Betriebsratswahl gilt die Erforderlichkeit regelmäßig als indiziert.

Wichtig: Eine qualifizierte Beschlussfassung des Betriebsrats zur Schulungsteilnahme – mit Zweck, Zeitraum und Teilnehmer*innen – ist Voraussetzung für die Kostenerstattung. Die Beschlussbegründung sollte den Bezug zur aktuellen Gremiumsarbeit deutlich machen.

Themen unserer Schulungen

Unsere Schulungen orientieren sich an der praktischen Gremiumsarbeit und sind inhaltlich auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite ausgerichtet. Schwerpunkte sind: Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes, Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, Verfahren und Beschlussfassung, Umgang mit Betriebsänderungen und Interessenausgleich/Sozialplan, Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung, Datenschutz und KI im Betrieb, Kündigungsschutz aus BR-Perspektive (§ 102 BetrVG) sowie Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung. Inhouse-Schulungen lassen sich auf konkrete Themen Ihres Betriebs zuschneiden.

Ablauf von Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen finden entweder in Ihren Räumen oder an einem externen Tagungsort statt. Sie profitieren von der Möglichkeit, konkrete Fragestellungen aus Ihrem Betrieb direkt zu bearbeiten – anders als in offenen Standardseminaren. Typische Formate sind Tages- oder Zweitagesseminare mit wechselnden Input-, Übungs- und Diskussionsphasen. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden Unterlagen und Hinweise für die weitere Gremiumsarbeit.

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Planen Sie eine Schulung oder haben Sie Fragen zur Kostenerstattung? Wir beraten Sie zu Erforderlichkeit, Seminarauswahl und Freistellung und organisieren bei Bedarf auch maßgeschneiderte Inhouse-Seminare.