Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei an der Stapenhorststraße 1, wenige Minuten vom Bielefelder Stadtzentrum: Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir in Bielefeld und ganz Ostwestfalen-Lippe ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften – keine Arbeitgeber.
Wer in Bielefeld einen Anwalt für Arbeitsrecht sucht, steht meist unter Druck: Eine Kündigung liegt auf dem Tisch, ein Aufhebungsvertrag soll kurzfristig unterschrieben werden, eine Abmahnung trifft ins Mark – oder der Betriebsrat steht vor einer Restrukturierung mit Interessenausgleich und Sozialplan. Für genau diese Situationen sind wir da. Unsere Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und vertritt konsequent nur eine Seite: die der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen. Verhandlungen mit Arbeitgebern führen wir dadurch frei von Interessenkonflikten – offensiv, anspruchssichernd und mit klarer Strategie.
Kündigung erhalten? Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Rufen Sie uns frühzeitig an: 05 21 / 43 06 14 0.
Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld führen wir regelmäßig Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Beschlussverfahren; Berufungsverfahren nehmen wir vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wahr. Da Rechtsanwälte vor allen deutschen Arbeitsgerichten auftreten können, vertreten wir Mandant*innen aus Bielefeld auch dann, wenn ihr Arbeitgeber seinen Sitz außerhalb der Region hat.
Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte beraten wir in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts – von der Betriebsvereinbarung über Interessenausgleich und Sozialplan bis zur Einigungsstelle und zum Beschlussverfahren. Verhandlungen und Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir direkt im Betrieb durch – in Bielefeld, in Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus.
Sie finden uns an der Stapenhorststraße 1, 33615 Bielefeld. Unser Empfang ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr besetzt. Erstgespräche führen wir nach Vereinbarung auch telefonisch oder per Videokonferenz.
Unser zweiter Standort: Arbeitsrecht in Minden
Bei einer Kündigung zählt jeder Tag, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Fristsachen prüfen wir deshalb kurzfristig – melden Sie sich telefonisch oder über die Ersteinschätzung, wir nennen Ihnen umgehend einen Termin.
Nein. Wir beraten und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Gewerkschaften. Dadurch sind wir frei von Interessenkonflikten mit Arbeitgebern.
Erstinstanzlich ist regelmäßig das Arbeitsgericht Bielefeld zuständig; Berufungen führen zum Landesarbeitsgericht Hamm. Wir vertreten Sie vor diesen Gerichten und – da Rechtsanwälte vor allen deutschen Arbeitsgerichten auftreten können – bundesweit.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer transparenten Vergütungsvereinbarung. Die Kosten besprechen wir vor der Beauftragung; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen kurzfristig und verständlich, welche Ansprüche Sie haben und wie wir Sie in Bielefeld vertreten können.