Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei an der Stapenhorststraße 1, wenige Minuten vom Bielefelder Stadtzentrum: Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir in Bielefeld und ganz Ostwestfalen-Lippe ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften – keine Arbeitgeber.
Wer in Bielefeld einen Anwalt für Arbeitsrecht sucht, steht meist unter Druck: Eine Kündigung liegt auf dem Tisch, ein Aufhebungsvertrag soll kurzfristig unterschrieben werden, eine Abmahnung trifft ins Mark – oder der Betriebsrat steht vor einer Restrukturierung mit Interessenausgleich und Sozialplan. Für genau diese Situationen sind wir da. Unsere Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert und vertritt konsequent nur eine Seite: die der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen. Verhandlungen mit Arbeitgebern führen wir dadurch frei von Interessenkonflikten – offensiv, anspruchssichernd und mit klarer Strategie.
Kündigung erhalten? Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Rufen Sie uns frühzeitig an: 05 21 / 43 06 14 0.
Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld führen wir regelmäßig Kündigungsschutz-, Zahlungs- und Beschlussverfahren; Berufungsverfahren nehmen wir vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wahr. Da Rechtsanwälte vor allen deutschen Arbeitsgerichten auftreten können, vertreten wir Mandant*innen aus Bielefeld auch dann, wenn ihr Arbeitgeber seinen Sitz außerhalb der Region hat.
Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte beraten wir in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts – von der Betriebsvereinbarung über Interessenausgleich und Sozialplan bis zur Einigungsstelle und zum Beschlussverfahren. Verhandlungen und Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir direkt im Betrieb durch – in Bielefeld, in Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus.
Sie finden uns an der Stapenhorststraße 1, 33615 Bielefeld. Unser Empfang ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr besetzt. Erstgespräche führen wir nach Vereinbarung auch telefonisch oder per Videokonferenz.
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat seinen Sitz in der Gerichtstraße 6 in 33602 Bielefeld und ist zuständig für die Stadt Bielefeld und den Kreis Gütersloh. Örtlich zuständig ist es, wenn der Arbeitgeber hier seinen Sitz hat oder die Arbeit ausschließlich in diesem Bezirk erbracht wurde; daneben kommen weitere Gerichtsstände in Betracht. Für Beschäftigte aus Bielefeld, Halle, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück oder Verl ist damit in aller Regel dieses Gericht der Ort des Verfahrens.
Nach Eingang der Kündigungsschutzklage bestimmt das Gericht zunächst die Güteverhandlung. In Bestandsstreitigkeiten soll sie nach § 61a Abs. 2 ArbGG innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden; in der Praxis liegt der Termin meist wenige Wochen nach Klageeingang. Diese erste Verhandlung dient der gütlichen Einigung und dauert häufig nur kurz. Kommt dort keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin vor dem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen. Der weit überwiegende Teil der Verfahren endet durch Vergleich, in dem neben einer Abfindung auch Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Urlaubsabgeltung und der Wortlaut des Arbeitszeugnisses geregelt werden. Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, haben wir unter Kündigungsschutzklage ausführlich beschrieben.
Für eine belastbare Ersteinschätzung benötigen wir das Kündigungsschreiben mit dem Datum des Zugangs, den Arbeitsvertrag nebst Nachträgen, die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie Angaben zur Zahl der im Betrieb beschäftigten Personen und dazu, ob ein Betriebsrat besteht. Hilfreich sind außerdem Abmahnungen, Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber, ein anwendbarer Tarifvertrag und, falls vorhanden, die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mit diesen Unterlagen lässt sich meist schon im ersten Termin sagen, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Größenordnung eine Abfindung realistisch hat.
Wenn es schnell gehen muss, genügt für den Auftakt auch das Kündigungsschreiben. Die Frist des § 4 KSchG läuft ab Zugang der Kündigung und wird durch Gespräche mit dem Arbeitgeber, durch Urlaub oder Krankheit nicht gehemmt.
Die Arbeitswelt in Bielefeld und im Umland ist von Maschinen- und Anlagenbau, Nahrungsmittelproduktion, Handel und Logistik sowie von einer großen Gesundheits- und Sozialwirtschaft geprägt. Hinzu kommen der öffentliche Dienst und ein überdurchschnittlich starker Sektor kirchlicher und diakonischer Träger. Für die rechtliche Bewertung macht das einen erheblichen Unterschied.
Im öffentlichen Dienst gelten der TVöD oder der TV-L mit eigenen Regelungen zu Eingruppierung, Stufenzuordnung und Kündigungsschutz; die Beteiligung erfolgt über den Personalrat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Bei kirchlichen und diakonischen Trägern findet das Betriebsverfassungsgesetz nach § 118 Abs. 2 BetrVG keine Anwendung; an die Stelle des Betriebsrats tritt die Mitarbeitervertretung nach der Mitarbeitervertretungsordnung beziehungsweise nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD, mit eigenen Verfahren und eigenen Fristen. Wer hier mit den Maßstäben des Betriebsverfassungsrechts arbeitet, verschenkt Rechte oder versäumt Fristen. Wir vertreten Mitarbeitervertretungen ebenso wie Betriebs- und Personalräte und kennen die Unterschiede in der Praxis.
In der Industrie und in größeren Handelsbetrieben stehen dagegen Restrukturierungen im Vordergrund: Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, Massenentlassungsanzeigen nach § 17 KSchG und in der Folge betriebsbedingte Kündigungen mit fehleranfälliger Sozialauswahl.
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Das begrenzt das wirtschaftliche Risiko einer Kündigungsschutzklage erheblich. Die Erstberatung ist gegenüber Verbrauchern auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage; andernfalls kommen Beratungshilfe über das Amtsgericht und Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO in Verbindung mit § 11a ArbGG in Betracht. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Kosten im Arbeitsrecht.
Unser zweiter Standort: Arbeitsrecht in Minden
Die Güteverhandlung soll in Bestandsstreitigkeiten innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden (§ 61a Abs. 2 ArbGG); in der Praxis liegt der Termin meist wenige Wochen nach Klageeingang. Endet das Verfahren dort durch Vergleich, ist es nach ein bis zwei Monaten abgeschlossen. Kommt es zum Kammertermin, dauert die erste Instanz mehrere Monate.
Ja. Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Bielefeld umfasst die Stadt Bielefeld und den Kreis Gütersloh, sodass Verfahren aus diesen Orten ohnehin in Bielefeld geführt werden. Darüber hinaus vertreten wir Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Ja. Bei kirchlichen und diakonischen Trägern gilt das Betriebsverfassungsgesetz nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht; maßgeblich sind die Mitarbeitervertretungsordnung beziehungsweise das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD mit eigenen Beteiligungsrechten und Fristen. Wir vertreten Mitarbeitervertretungen in diesen Verfahren.
Bei einer Kündigung zählt jeder Tag, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Fristsachen prüfen wir deshalb kurzfristig – melden Sie sich telefonisch oder über die Ersteinschätzung, wir nennen Ihnen umgehend einen Termin.
Nein. Wir beraten und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Gewerkschaften. Dadurch sind wir frei von Interessenkonflikten mit Arbeitgebern.
Erstinstanzlich ist regelmäßig das Arbeitsgericht Bielefeld zuständig; Berufungen führen zum Landesarbeitsgericht Hamm. Wir vertreten Sie vor diesen Gerichten und – da Rechtsanwälte vor allen deutschen Arbeitsgerichten auftreten können – bundesweit.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer transparenten Vergütungsvereinbarung. Die Kosten besprechen wir vor der Beauftragung; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen.
Über unsere Arbeit berichten regelmäßig die Neue Westfälische, das Westfalen-Blatt und das Mindener Tageblatt – eine Auswahl finden Sie unter Presse und Medien.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen kurzfristig und verständlich, welche Ansprüche Sie haben und wie wir Sie in Bielefeld vertreten können.