Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht

Tätigkeitsgebiet: Ostwestfalen-Lippe, Osnabrück und Norddeutschland

Unsere Kanzleistandorte liegen in Bielefeld und Minden. Tätig sind wir weit darüber hinaus: in ganz Ostwestfalen-Lippe, im Raum Osnabrück und – insbesondere für Betriebsräte und Gewerkschaften – in ganz Norddeutschland.

Warum die Anwaltsadresse nicht entscheidend ist

Rechtsanwält*innen sind vor allen deutschen Arbeitsgerichten postulationsfähig – entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens ist nicht die Adresse der Kanzlei, sondern die Spezialisierung. Wir machen ausschließlich Arbeitsrecht und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften. Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichts- und Verhandlungstermine nehmen wir persönlich wahr; vieles ist zudem nach § 128a ZPO im Wege der Videoverhandlung möglich.

Klar gesagt: Standorte unterhalten wir ausschließlich in Bielefeld und Minden. Die nachfolgenden Regionen sind Tätigkeitsgebiete, in denen wir regelmäßig beraten und vor Gericht auftreten – ohne dortige Niederlassung.

Im Kollektivarbeitsrecht ohnehin: Wir kommen in den Betrieb

Einigungsstellen tagen im Unternehmen oder an neutralen Orten, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan finden im Betrieb statt, Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir inhouse durch. Für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sind wir deshalb regelmäßig in ganz Norddeutschland unterwegs – von Niedersachsen bis an die Küste.

Unsere Regionen im Überblick

Osnabrück & Osnabrücker Land

Arbeitsgericht Osnabrück · LAG Niedersachsen

Kreis Gütersloh

Arbeitsgericht Bielefeld · LAG Hamm

Kreis Herford

Arbeitsgericht Herford · LAG Hamm

Bad Oeynhausen, Porta & Mühlenkreis

Arbeitsgericht Minden · LAG Hamm

Detmold & Kreis Lippe

Arbeitsgericht Detmold · LAG Hamm

Paderborn

Arbeitsgericht Paderborn · LAG Hamm

Bearbeitung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Inhalte werden kanzleiweit durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verantwortet. Die Mandatsbearbeitung erfolgt nach Zuständigkeit, Verfügbarkeit und fachlicher Passung; eine thematische Hervorhebung einzelner Partner erfolgt bewusst nicht.

Wir vertreten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften – nicht Arbeitgeber.

Zu den Köpfen und Möglichmacherinnen der Kanzlei

Ihr Anliegen, unsere Einschätzung

Egal aus welcher Region: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen kurzfristig, wie wir Sie vertreten können.