Marius Karow
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwält*innen sind vor allen deutschen Arbeitsgerichten postulationsfähig – entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens ist nicht die Adresse der Kanzlei, sondern die Spezialisierung. Wir machen ausschließlich Arbeitsrecht und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte und Gewerkschaften. Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichts- und Verhandlungstermine nehmen wir persönlich wahr; vieles ist zudem nach § 128a ZPO im Wege der Videoverhandlung möglich.
Klar gesagt: Standorte unterhalten wir ausschließlich in Bielefeld und Minden. Die nachfolgenden Regionen sind Tätigkeitsgebiete, in denen wir regelmäßig beraten und vor Gericht auftreten – ohne dortige Niederlassung.
Einigungsstellen tagen im Unternehmen oder an neutralen Orten, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan finden im Betrieb statt, Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir inhouse durch. Für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sind wir deshalb regelmäßig in ganz Norddeutschland unterwegs – von Niedersachsen bis an die Küste.
Kanzleistandort Stapenhorststraße 1 · Arbeitsgericht Bielefeld · LAG Hamm – zur Standortseite Bielefeld
Kanzleistandort Simeonsplatz 3 · Arbeitsgericht Minden · LAG Hamm – zur Standortseite Minden · Regionalseite Bad Oeynhausen & Porta
Arbeitsgericht Osnabrück · LAG Niedersachsen – zur Regionalseite Osnabrück
Arbeitsgericht Bielefeld · LAG Hamm – zur Regionalseite Gütersloh
Arbeitsgericht Herford · LAG Hamm – zur Regionalseite Herford
Arbeitsgericht Detmold · LAG Hamm – zur Regionalseite Detmold
Arbeitsgericht Paderborn · LAG Hamm – zur Regionalseite Paderborn
Egal aus welcher Region: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir sagen Ihnen kurzfristig, wie wir Sie vertreten können.