
Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Wirtschaftsausschuss ist das Frühwarnsystem des Betriebsrats. Er muss wirtschaftliche Entwicklungen, Personalplanung, Investitionen, Umstrukturierungen und Risiken so früh sichtbar machen, dass das Gremium handlungsfähig bleibt.
Der Wirtschaftsausschuss ist über wirtschaftliche Angelegenheiten rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Dazu gehören insbesondere wirtschaftliche Lage, Produktions- und Absatzlage, Investitionen, Rationalisierungsvorhaben, Arbeitsmethoden, Einschränkungen, Stilllegungen, Verlegungen, Zusammenschlüsse und sonstige Vorgänge, die Interessen der Arbeitnehmer*innen wesentlich berühren können.
Bloße Präsentationen reichen häufig nicht. Erforderlich sind prüffähige Unterlagen: Planungen, Forecasts, Organigramme, Personalzahlen, Kostenstellen, Auftragslage, Investitionsrechnungen, Gutachten, Projektpläne, externe Beratungsunterlagen und Entscheidungsvorlagen. Fragen sollten turnusfähig und vergleichbar strukturiert werden.
Bei Umstrukturierungen muss früh geprüft werden, ob eine Betriebsänderung vorliegt. Der Wirtschaftsausschuss liefert die Tatsachengrundlage für Interessenausgleich, Sozialplan, Sachverständigenbeauftragung und Einigungsstellenstrategie.
Verweigert der Arbeitgeber Auskünfte oder Unterlagen, kommen innerbetriebliche Eskalation, Hinzuziehung von Sachverständigen, Einigungsstellenfragen und gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Entscheidend ist eine präzise Dokumentation der Anfragen und Antworten.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmer*innen ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.
Erforderlich sind alle Unterlagen, die eine sachgerechte Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten ermöglichen.
Er schafft eine frühzeitige Informationsgrundlage für Personalplanung, Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan.
Schildern Sie kurz den Sachverhalt. Wir prüfen die rechtlichen Ansatzpunkte und die taktisch sinnvolle nächste Maßnahme.