
Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
KI-Systeme verändern Arbeitsorganisation, Kontrolle, Personalauswahl und Leistungsbewertung. Betriebsräte müssen frühzeitig Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte sichern und den Einsatz normativ begrenzen.
KI-Anwendungen sind selten nur neutrale Werkzeuge. Sie strukturieren Arbeit, priorisieren Aufgaben, generieren Auswertungen, unterstützen Führungskräfte oder treffen faktisch Vorentscheidungen. Sobald Verhalten oder Leistung technisch erfasst, ausgewertet oder beeinflussbar gemacht wird, ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zentral.
Der Betriebsrat benötigt vor jeder Einführung eine vollständige Systembeschreibung: Zweck, Datenkategorien, Trainings- und Eingabedaten, Rollen- und Berechtigungskonzept, Schnittstellen, Auswertungen, Protokolle, Speicherfristen, Anbieter, Subunternehmer und technische Schutzmaßnahmen. Ohne diese Unterlagen ist eine sachgerechte Mitbestimmung nicht möglich.
Bei KI-Systemen mit Beschäftigtendaten sind Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Löschkonzept, Berechtigungskonzept und Datenschutz-Folgenabschätzung besonders relevant. Betriebsräte sollten auf aggregierte Auswertungen, Verbot individueller Rankings und klare Ausschlüsse automatisierter Personalentscheidungen dringen.
Eine KI-Betriebsvereinbarung muss Zwecke, verbotene Nutzungen, Freigabeprozess, Testbetrieb, Dokumentationspflichten, menschliche Letztentscheidung, Kontrollrechte des Betriebsrats, Auditierung, Schulung, Datenschutz und Sanktionen bei Verstößen regeln. Pauschale Generalklauseln zugunsten des Arbeitgebers sind zu vermeiden.
Regelmäßig ja, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn Verhalten oder Leistung technisch überwacht oder auswertbar gemacht wird.
Ein Testbetrieb kann bereits mitbestimmungspflichtig sein, wenn Beschäftigtendaten verarbeitet oder Arbeitsabläufe gesteuert werden.
Zweck, Daten, Rollen, Auswertungen, Verbote, Freigabeprozess, Datenschutz, menschliche Entscheidung, Kontrollrechte und Löschung.
Schildern Sie kurz den Sachverhalt. Wir prüfen die rechtlichen Ansatzpunkte und die taktisch sinnvolle nächste Maßnahme.