Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Ersteinschätzung

KI im Betrieb mitbestimmen

KI-Systeme verändern Arbeitsorganisation, Kontrolle, Personalauswahl und Leistungsbewertung. Betriebsräte müssen frühzeitig Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte sichern und den Einsatz normativ begrenzen.

Mitbestimmung beginnt vor der Einführung

KI-Anwendungen sind selten nur neutrale Werkzeuge. Sie strukturieren Arbeit, priorisieren Aufgaben, generieren Auswertungen, unterstützen Führungskräfte oder treffen faktisch Vorentscheidungen. Sobald Verhalten oder Leistung technisch erfasst, ausgewertet oder beeinflussbar gemacht wird, ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zentral.

Informations- und Beratungsrechte

Der Betriebsrat benötigt vor jeder Einführung eine vollständige Systembeschreibung: Zweck, Datenkategorien, Trainings- und Eingabedaten, Rollen- und Berechtigungskonzept, Schnittstellen, Auswertungen, Protokolle, Speicherfristen, Anbieter, Subunternehmer und technische Schutzmaßnahmen. Ohne diese Unterlagen ist eine sachgerechte Mitbestimmung nicht möglich.

Datenschutz und DSFA

Bei KI-Systemen mit Beschäftigtendaten sind Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Löschkonzept, Berechtigungskonzept und Datenschutz-Folgenabschätzung besonders relevant. Betriebsräte sollten auf aggregierte Auswertungen, Verbot individueller Rankings und klare Ausschlüsse automatisierter Personalentscheidungen dringen.

Betriebsvereinbarung als zentrales Instrument

Eine KI-Betriebsvereinbarung muss Zwecke, verbotene Nutzungen, Freigabeprozess, Testbetrieb, Dokumentationspflichten, menschliche Letztentscheidung, Kontrollrechte des Betriebsrats, Auditierung, Schulung, Datenschutz und Sanktionen bei Verstößen regeln. Pauschale Generalklauseln zugunsten des Arbeitgebers sind zu vermeiden.

Häufige Fragen

Hat der Betriebsrat bei KI ein Mitbestimmungsrecht?

Regelmäßig ja, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn Verhalten oder Leistung technisch überwacht oder auswertbar gemacht wird.

Darf der Arbeitgeber KI ohne Betriebsvereinbarung testen?

Ein Testbetrieb kann bereits mitbestimmungspflichtig sein, wenn Beschäftigtendaten verarbeitet oder Arbeitsabläufe gesteuert werden.

Was muss eine KI-Betriebsvereinbarung regeln?

Zweck, Daten, Rollen, Auswertungen, Verbote, Freigabeprozess, Datenschutz, menschliche Entscheidung, Kontrollrechte und Löschung.

Bearbeitung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Inhalte werden kanzleiweit durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verantwortet. Die Mandatsbearbeitung erfolgt nach Zuständigkeit, Verfügbarkeit und fachlicher Passung; eine thematische Hervorhebung einzelner Partner erfolgt bewusst nicht.

Albrecht Seidel

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Marius Karow

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Sebastian Peters

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