Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Verkehrsrecht · Versicherungsrecht

Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Nach einem Verkehrsunfall zählen schnelle Sicherung der Ansprüche und strategisches Vorgehen gegenüber Versicherung und Behörde. Bei Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnismaßnahmen sind oft schon kleine Verfahrensfehler entscheidend. Im Versicherungsrecht geht es häufig um Leistungsablehnungen, die sich angreifen lassen.

Nach dem Verkehrsunfall: Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung

Als geschädigter Verkehrsteilnehmer haben Sie grundsätzlich Anspruch auf umfassende Regulierung: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten und bei Personenschäden Schmerzensgeld sowie Heilbehandlungs-, Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschäden. Versicherer kürzen regelmäßig – etwa durch Bezugnahme auf eigene Prüfberichte, eine Werkstattbindung oder Quotierungen bei vermeintlichem Mitverschulden. Wir prüfen jede Regulierungsmitteilung und setzen die vollständige Erstattung durch.

Bußgeldverfahren und Fahrverbot

Bei einem Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg lohnt sich in vielen Fällen eine Prüfung. Häufige Angriffspunkte sind Messverfahren (Eichfristen, Messprotokolle, Rohmessdaten), Fahreridentifizierung, Fragen des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit sowie besondere Umstände, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (etwa drohender Arbeitsplatzverlust, Atypik). Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Zustellung einzulegen.

Wichtig: Bereits die Anhörung als Betroffene*r vor Erlass des Bußgeldbescheids ist eine wichtige Weichenstellung. Verweigern Sie Aussagen zur Fahrereigenschaft, soweit dies sinnvoll ist, und lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Versicherungsrecht: Leistungsablehnungen angreifen

Ablehnungen von Leistungen der Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Rechtsschutz- oder Kaskoversicherung sind oft nicht das letzte Wort. Wir prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt sind, ob Obliegenheitsverletzungen rechtlich tragen oder ob die vom Versicherer behauptete Anzeigeobliegenheit vor Vertragsschluss erfüllt wurde. In vielen Fällen lässt sich die Leistung außergerichtlich oder im Klageverfahren erstreiten.

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Gerade nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid ist die Einspruchs- oder Anhörungsfrist knapp bemessen. Wir melden uns zeitnah und sichern die Position gegenüber Versicherung und Behörde.