Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Nach einem Verkehrsunfall zählen schnelle Sicherung der Ansprüche und strategisches Vorgehen gegenüber Versicherung und Behörde. Bei Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnismaßnahmen sind oft schon kleine Verfahrensfehler entscheidend. Im Versicherungsrecht geht es häufig um Leistungsablehnungen, die sich angreifen lassen.
Nach dem Verkehrsunfall: Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung
Als geschädigter Verkehrsteilnehmer haben Sie grundsätzlich Anspruch auf umfassende Regulierung: Reparatur oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten und bei Personenschäden Schmerzensgeld sowie Heilbehandlungs-, Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschäden. Versicherer kürzen regelmäßig – etwa durch Bezugnahme auf eigene Prüfberichte, eine Werkstattbindung oder Quotierungen bei vermeintlichem Mitverschulden. Wir prüfen jede Regulierungsmitteilung und setzen die vollständige Erstattung durch.
Bußgeldverfahren und Fahrverbot
Bei einem Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg lohnt sich in vielen Fällen eine Prüfung. Häufige Angriffspunkte sind Messverfahren (Eichfristen, Messprotokolle, Rohmessdaten), Fahreridentifizierung, Fragen des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit sowie besondere Umstände, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (etwa drohender Arbeitsplatzverlust, Atypik). Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Zustellung einzulegen.
Wichtig: Bereits die Anhörung als Betroffene*r vor Erlass des Bußgeldbescheids ist eine wichtige Weichenstellung. Verweigern Sie Aussagen zur Fahrereigenschaft, soweit dies sinnvoll ist, und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Versicherungsrecht: Leistungsablehnungen angreifen
Ablehnungen von Leistungen der Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Rechtsschutz- oder Kaskoversicherung sind oft nicht das letzte Wort. Wir prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt sind, ob Obliegenheitsverletzungen rechtlich tragen oder ob die vom Versicherer behauptete Anzeigeobliegenheit vor Vertragsschluss erfüllt wurde. In vielen Fällen lässt sich die Leistung außergerichtlich oder im Klageverfahren erstreiten.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Bei unverschuldetem Unfall sind die erforderlichen Anwaltskosten Teil des zu ersetzenden Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Das gilt auch bei Quotenfällen anteilig.
Soll ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Wenn Punkte, Fahrverbot oder ein höheres Bußgeld im Raum stehen, lohnt sich in vielen Fällen die Prüfung. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einzulegen.
Was tue ich, wenn meine Versicherung die Leistung verweigert?
Eine Leistungsablehnung sollte nicht ungeprüft hingenommen werden. Oft lässt sich die Position rechtlich halten, ebenso häufig liegen die Vertragsvoraussetzungen aber tatsächlich vor und die Ablehnung ist angreifbar.
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Gerade nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid ist die Einspruchs- oder Anhörungsfrist knapp bemessen. Wir melden uns zeitnah und sichern die Position gegenüber Versicherung und Behörde.