Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Ersteinschätzung

Fachanwälte für Arbeitsrecht für Gütersloh

Für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte aus Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Harsewinkel, Verl und dem gesamten Kreis Gütersloh sind wir die naheliegende Wahl: Das zuständige Arbeitsgericht Bielefeld liegt wenige Gehminuten von unserem Bielefelder Standort entfernt.

Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Gütersloh unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.

Ihr Gerichtsstand: Arbeitsgericht Bielefeld

Das Arbeitsgericht Bielefeld (Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld) ist zuständig für die Stadt Bielefeld und den gesamten Kreis Gütersloh; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Wer im Kreis Gütersloh arbeitet, verhandelt seinen Kündigungsschutzprozess also in Bielefeld – dort, wo wir täglich auftreten. Kurze Wege, eingespielte Abläufe und Verhandlungserfahrung vor genau diesen Kammern kommen unmittelbar Ihrem Verfahren zugute.

Industrie- und Mittelstandsregion mit eigenen Konfliktlagen

Der Kreis Gütersloh ist geprägt von großen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie einem starken Mittelstand. Entsprechend reichen die Mandate von Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen über Restrukturierungen mit Interessenausgleich und Sozialplan bis zur Begleitung von Betriebsräten bei Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI-Einführung. Wir vertreten dabei ausschließlich die Arbeitnehmerseite – nie Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer*innen: schnell handeln, Fristen sichern

Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Für Betriebsräte: Mitbestimmung durchsetzen

Wir beraten Gremien aus den Kreis Gütersloh bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.

Häufige Fragen

Warum ein Bielefelder Anwalt für ein Verfahren aus Gütersloh?

Weil Ihr Verfahren ohnehin in Bielefeld stattfindet: Das Arbeitsgericht Bielefeld ist für den Kreis Gütersloh zuständig. Unser Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Gerichts.

Beraten Sie auch Betriebsräte aus dem Kreis Gütersloh?

Ja, von der einzelnen Betriebsvereinbarung über Einigungsstellen bis zur Begleitung von Betriebsänderungen. Schulungen führen wir auf Wunsch inhouse in Ihrem Betrieb durch.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei Kündigungen wegen der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG kurzfristig – nutzen Sie das Formular zur Ersteinschätzung oder rufen Sie direkt in Bielefeld an.

Bearbeitung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Inhalte werden kanzleiweit durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verantwortet. Die Mandatsbearbeitung erfolgt nach Zuständigkeit, Verfügbarkeit und fachlicher Passung; eine thematische Hervorhebung einzelner Partner erfolgt bewusst nicht.

Albrecht Seidel

Albrecht Seidel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Marius Karow

Marius Karow

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sebastian Peters

Sebastian Peters

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften – nicht Arbeitgeber.

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