
Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte aus Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Harsewinkel, Verl und dem gesamten Kreis Gütersloh sind wir die naheliegende Wahl: Das zuständige Arbeitsgericht Bielefeld liegt wenige Gehminuten von unserem Bielefelder Standort entfernt.
Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Gütersloh unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.
Das Arbeitsgericht Bielefeld (Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld) ist zuständig für die Stadt Bielefeld und den gesamten Kreis Gütersloh; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Wer im Kreis Gütersloh arbeitet, verhandelt seinen Kündigungsschutzprozess also in Bielefeld – dort, wo wir täglich auftreten. Kurze Wege, eingespielte Abläufe und Verhandlungserfahrung vor genau diesen Kammern kommen unmittelbar Ihrem Verfahren zugute.
Der Kreis Gütersloh ist geprägt von großen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie einem starken Mittelstand. Entsprechend reichen die Mandate von Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen über Restrukturierungen mit Interessenausgleich und Sozialplan bis zur Begleitung von Betriebsräten bei Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI-Einführung. Wir vertreten dabei ausschließlich die Arbeitnehmerseite – nie Arbeitgeber.
Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Wir beraten Gremien aus den Kreis Gütersloh bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.
Weil Ihr Verfahren ohnehin in Bielefeld stattfindet: Das Arbeitsgericht Bielefeld ist für den Kreis Gütersloh zuständig. Unser Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Gerichts.
Ja, von der einzelnen Betriebsvereinbarung über Einigungsstellen bis zur Begleitung von Betriebsänderungen. Schulungen führen wir auf Wunsch inhouse in Ihrem Betrieb durch.
Bei Kündigungen wegen der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG kurzfristig – nutzen Sie das Formular zur Ersteinschätzung oder rufen Sie direkt in Bielefeld an.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen aus Gütersloh und Umgebung – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen klar, welche Optionen Sie haben.