
Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herford, Bünde, Löhne, Enger, Spenge, Vlotho: Der Kreis Herford liegt genau zwischen unseren beiden Standorten Bielefeld und Minden. Vor dem Arbeitsgericht Herford vertreten wir Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte aus dem gesamten Kreisgebiet.
Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Herford unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.
Für den Kreis Herford – mit den Städten und Gemeinden Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Rödinghausen, Spenge und Vlotho – ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht Herford zuständig; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Von Bielefeld wie von Minden aus sind Gericht und Betriebe im Kreis in kurzer Zeit erreichbar.
Die Wirtschaft im Kreis Herford ist breit aufgestellt – von Möbel- und Küchenindustrie über Maschinenbau bis zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wir vertreten Beschäftigte in Kündigungsschutz- und Vergütungsstreitigkeiten und begleiten Betriebsräte bei Mitbestimmungskonflikten, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen und Betriebsänderungen.
Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Wir beraten Gremien aus den Kreis Herford bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.
Beide. Wir arbeiten standortübergreifend; die Mandatsbearbeitung richtet sich nach Verfügbarkeit und fachlicher Passung, nicht nach der Postleitzahl. Termine sind an beiden Standorten sowie telefonisch und per Video möglich.
Selbstverständlich – Güte- und Kammertermine vor dem Arbeitsgericht Herford nehmen wir regelmäßig persönlich wahr.
Die erste Einschätzung über unser Formular ist unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mandatieren; Vergütungsfragen klären wir vorab transparent, einschließlich Rechtsschutzversicherung und Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen aus Herford und Umgebung – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen klar, welche Optionen Sie haben.