
Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ob Detmold, Lemgo, Lage oder Bad Salzuflen: Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte aus dem Kreis Lippe vertreten wir vor dem Arbeitsgericht Detmold und beraten sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Detmold unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.
Das Arbeitsgericht Detmold (Richthofenstraße 3, 32756 Detmold) ist für den gesamten Kreis Lippe zuständig; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Von Bielefeld aus sind Gericht und lippische Betriebe schnell erreichbar – wir nehmen Termine dort regelmäßig persönlich wahr.
Möbel- und Holzindustrie, Kunststofftechnik, Gesundheitswirtschaft und öffentlicher Dienst prägen den Kreis Lippe. Wir vertreten Beschäftigte bei Kündigung, Abmahnung, Befristung und Vergütung und begleiten Betriebsräte bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeitkonflikten, Gefährdungsbeurteilung und Betriebsänderungen – bis in die Einigungsstelle.
Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Wir beraten Gremien aus Detmold und den Kreis Lippe bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.
Für den gesamten Kreis Lippe ist das Arbeitsgericht Detmold zuständig. Dort vertreten wir Sie, von der Güteverhandlung bis zum Kammertermin.
Ja. Beratungen, Verhandlungsbegleitung und Schulungen führen wir auf Wunsch direkt in Ihrem Betrieb durch – das ist im Kollektivarbeitsrecht ohnehin der Regelfall.
Über das Formular zur Ersteinschätzung oder telefonisch in Bielefeld bzw. Minden. Bei Kündigungen gilt: nicht warten, die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG läuft ab Zugang.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen aus Detmold und Umgebung – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen klar, welche Optionen Sie haben.