
Albrecht Seidel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Auch südlich von Ostwestfalen sind wir für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte da: Vor dem Arbeitsgericht Paderborn vertreten wir in Kündigungsschutz-, Vergütungs- und Befristungsstreitigkeiten ebenso wie in Beschlussverfahren.
Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Paderborn unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.
Für Paderborn und Umgebung ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht Paderborn zuständig; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Von unserem Bielefelder Standort aus ist Paderborn über die A33 schnell erreichbar – Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr, die übrige Kommunikation läuft so digital oder persönlich, wie Sie es wünschen.
Paderborn verbindet eine starke IT- und Technologielandschaft mit Industrie, Logistik und einer Vielzahl kirchlicher und sozialer Träger. Daraus folgen besondere arbeitsrechtliche Fragestellungen – von Befristungsketten über variable Vergütung bis zu den Besonderheiten kirchlicher Arbeitsverhältnisse und der Mitarbeitervertretung. Wir prüfen Ihren Fall mit Blick auf genau diese Strukturen.
Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Wir beraten Gremien aus Paderborn und Umgebung bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.
Entscheidend ist die Spezialisierung: Wir machen ausschließlich Arbeitsrecht und ausschließlich Arbeitnehmerseite. Gerichtstermine in Paderborn nehmen wir persönlich wahr; Beratung läuft flexibel per Telefon, Video oder vor Ort.
Ja. Arbeitsverhältnisse bei kirchlichen Trägern unterliegen Besonderheiten (etwa AVR-Regelwerke und Mitarbeitervertretungsrecht), die wir in Kündigungs- und Vergütungsfragen einbeziehen.
Ja, § 4 Satz 1 KSchG gilt bundesweit: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage – danach gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als wirksam.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen aus Paderborn und Umgebung – wir melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung und sagen Ihnen klar, welche Optionen Sie haben.