Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Ersteinschätzung

Fachanwälte für Arbeitsrecht für Paderborn

Auch südlich von Ostwestfalen sind wir für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte da: Vor dem Arbeitsgericht Paderborn vertreten wir in Kündigungsschutz-, Vergütungs- und Befristungsstreitigkeiten ebenso wie in Beschlussverfahren.

Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Paderborn unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht Paderborn

Für Paderborn und Umgebung ist erstinstanzlich das Arbeitsgericht Paderborn zuständig; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Von unserem Bielefelder Standort aus ist Paderborn über die A33 schnell erreichbar – Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr, die übrige Kommunikation läuft so digital oder persönlich, wie Sie es wünschen.

IT-Standort, Industrie und kirchliche Träger

Paderborn verbindet eine starke IT- und Technologielandschaft mit Industrie, Logistik und einer Vielzahl kirchlicher und sozialer Träger. Daraus folgen besondere arbeitsrechtliche Fragestellungen – von Befristungsketten über variable Vergütung bis zu den Besonderheiten kirchlicher Arbeitsverhältnisse und der Mitarbeitervertretung. Wir prüfen Ihren Fall mit Blick auf genau diese Strukturen.

Für Arbeitnehmer*innen: schnell handeln, Fristen sichern

Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Für Betriebsräte: Mitbestimmung durchsetzen

Wir beraten Gremien aus Paderborn und Umgebung bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein auswärtiger Fachanwalt für ein Paderborner Verfahren?

Entscheidend ist die Spezialisierung: Wir machen ausschließlich Arbeitsrecht und ausschließlich Arbeitnehmerseite. Gerichtstermine in Paderborn nehmen wir persönlich wahr; Beratung läuft flexibel per Telefon, Video oder vor Ort.

Helfen Sie auch bei kirchlichen Arbeitgebern in Paderborn?

Ja. Arbeitsverhältnisse bei kirchlichen Trägern unterliegen Besonderheiten (etwa AVR-Regelwerke und Mitarbeitervertretungsrecht), die wir in Kündigungs- und Vergütungsfragen einbeziehen.

Gilt die Drei-Wochen-Frist auch in Paderborn?

Ja, § 4 Satz 1 KSchG gilt bundesweit: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage – danach gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als wirksam.

Bearbeitung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Inhalte werden kanzleiweit durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verantwortet. Die Mandatsbearbeitung erfolgt nach Zuständigkeit, Verfügbarkeit und fachlicher Passung; eine thematische Hervorhebung einzelner Partner erfolgt bewusst nicht.

Albrecht Seidel

Albrecht Seidel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Marius Karow

Marius Karow

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sebastian Peters

Sebastian Peters

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften – nicht Arbeitgeber.

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