Seidel Karow Peters – Arbeitsrecht
Ersteinschätzung

Fachanwälte für Arbeitsrecht für Osnabrück

Kündigung, Abfindung oder Mitbestimmungskonflikt in Osnabrück? Wir vertreten Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte aus Osnabrück und dem Osnabrücker Land regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Osnabrück und dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen – konsequent nur auf Arbeitnehmerseite.

Transparenz: Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld (Stapenhorststraße 1) und Minden (Simeonsplatz 3). In Osnabrück unterhalten wir keinen eigenen Standort – wir sind dort aber regelmäßig anwaltlich tätig. Beratung und Vertretung sind ortsunabhängig: Erstgespräche führen wir telefonisch oder per Videokonferenz, Gerichtstermine nehmen wir persönlich wahr.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht Osnabrück

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Osnabrück und Umgebung ist erstinstanzlich regelmäßig das Arbeitsgericht Osnabrück zuständig; Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Wir führen dort Kündigungsschutzverfahren ebenso wie Beschlussverfahren für Betriebsräte und nehmen Güte- und Kammertermine selbstverständlich persönlich wahr. Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren vor niedersächsischen Arbeitsgerichten bis hin zum Landesarbeitsgericht fließt in jede Mandatsbearbeitung ein.

Betriebsratsarbeit in Niedersachsen und Norddeutschland

Gerade im Kollektivarbeitsrecht ist räumliche Nähe nicht entscheidend, sondern Spezialisierung: Wir begleiten Betriebsräte aus dem Raum Osnabrück und ganz Norddeutschland in Einigungsstellen, bei Interessenausgleich und Sozialplan, in Beschlussverfahren und mit Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb. Verhandlungen und Einigungsstellensitzungen finden ohnehin im Unternehmen oder an neutralen Orten statt – wir kommen zu Ihnen.

Für Arbeitnehmer*innen: schnell handeln, Fristen sichern

Bei Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag zählt Tempo: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), die Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG). Wir prüfen Wirksamkeit, Abfindungsoptionen und Weiterbeschäftigung und vertreten Sie außergerichtlich wie vor Gericht. Auch Arbeitszeugnis, Abmahnung, Vergütung und Urlaub gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Für Betriebsräte: Mitbestimmung durchsetzen

Wir beraten Gremien aus Osnabrück und das Osnabrücker Land bei Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, technischer Überwachung und KI, bei Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellen und Beschlussverfahren. Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG führen wir auf Wunsch inhouse direkt in Ihrem Betrieb durch.

Häufige Fragen

Hat sekape einen Standort in Osnabrück?

Nein. Unsere Kanzleistandorte sind Bielefeld und Minden. In Osnabrück und dem Osnabrücker Land sind wir gleichwohl regelmäßig tätig: vor dem Arbeitsgericht Osnabrück, in Einigungsstellen und unmittelbar in den Betrieben. Erstgespräche führen wir kurzfristig telefonisch oder per Videokonferenz.

Muss mein Anwalt am Gerichtsort sitzen?

Nein. Rechtsanwält*innen sind bundesweit vor allen Arbeitsgerichten postulationsfähig. Entscheidend ist die Spezialisierung im Arbeitsrecht, nicht die Adresse. Gerichtstermine in Osnabrück nehmen wir persönlich wahr; vieles lässt sich zudem nach § 128a ZPO per Videoverhandlung führen.

Gilt die Drei-Wochen-Frist auch für mich?

Ja. Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG) – auch beim Arbeitsgericht Osnabrück. Melden Sie sich deshalb unmittelbar nach Erhalt der Kündigung.

Bearbeitung durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht

Die Inhalte werden kanzleiweit durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verantwortet. Die Mandatsbearbeitung erfolgt nach Zuständigkeit, Verfügbarkeit und fachlicher Passung; eine thematische Hervorhebung einzelner Partner erfolgt bewusst nicht.

Albrecht Seidel

Albrecht Seidel

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Marius Karow

Marius Karow

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sebastian Peters

Sebastian Peters

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitnehmer*innen, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte und Gewerkschaften – nicht Arbeitgeber.

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